Was dürfen Larven der Schwarzen Soldatenfliege in der EU fressen? Futtermittelvorschriften für die Insektenproduktion verstehen

Foto: © Matthias Nemmert

Die Larven der Schwarzen Soldatenfliege (BSF) stehen im Mittelpunkt des wachsenden europäischen Mast . Ihre Fähigkeit, geringwertige Nebenprodukte in Proteine, Fette und Düngemittel umzuwandeln, hat sie zu einem der vielversprechendsten Werkzeuge für eine kreislauffähige, biobasierte Produktion gemacht.

Im Gegensatz zu vielen anderen Regionen weltweit gibt es in der EU strenge Futtermittelvorschriften , die genau festlegen, welche Substrate in Mast verwendet werden dürfen. Das Verständnis dieser Vorschriften ist für jeden Produzenten, der legal, sicher und im industriellen Maßstab arbeitet, von entscheidender Bedeutung. Für Unternehmen, die modulare und skalierbare BSF-Technologie, tragen diese Vorschriften dazu bei, vorhersehbare, qualitativ hochwertige Ergebnisse zu gewährleisten.

Warum die EU-Vorschriften für BSF-Futtermittel so spezifisch sind

In Europa werden gezüchtete Insekten rechtlich als Nutztiere. Das bedeutet:

  • Ihr Futter muss den EU-Hygienevorschriften entsprechen.

  • Alle Substrate müssen rückverfolgbar sein.

  • Die Produktion muss Sicherheitsstandards entsprechen, die denen traditioneller Tierhaltungssysteme ähneln.

Diese Vorschriften zielen darauf ab, Kontaminationen zu verhindern, die Futtermittelsicherheit zu gewährleisten und einen verlässlichen Rahmen für die industrielle Insektenproduktion zu schaffen. Wissenschaftliche Leitlinien, wie beispielsweise die Risikobewertung der EFSA zu Insekten, unterstützen diese Maßnahmen.

Zulässige Substrate für BSF-Larven in der EU

Die EU-Gesetzgebung erlaubt nur bestimmte Futtermittel-Ausgangserzeugnisse. Dazu gehören:

Pflanzliche Materialien

  • Obst- und Gemüsereste

  • Nebenprodukte von Getreide und Ölsaaten

  • Nebenströme aus Brauereien und Bäckereien

  • Ehemalige Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs (ohne Fleisch oder Fisch)

Begrenzte tierische Materialien

  • Milchprodukte

  • Eier und Eiprodukte

  • Spezifische ausgeschmolzene Fette von Nichtwiederkäuern

Verbotene Substrate in EU Mast

Um die Futtermittelsicherheit zu gewährleisten, verbietet die EU die Fütterung von BSF-Larven mit:

  • Catering- oder Haushaltslebensmittelabfälle

  • Ehemaliges Lebensmittel, das Fleisch oder Fisch enthält

  • Nebenprodukte aus Schlachthöfen

  • Tiermist oder -kot

  • Alle nicht rückverfolgbaren oder gemischten Abfallströme

Anforderungen an Produzenten

Kommerzielle BSF-Farmen in Europa müssen unter folgenden Bedingungen betrieben werden:

  • HACCP-basierte Hygieneprotokolle

  • Vorschriften für Futtermittelunternehmer

  • Regelmäßige Produkt- und Prozesstests

  • Rückverfolgbarkeit aller Substrate

Diese Maßnahmen gewährleisten eine sichere, konsistente und konforme Insektenproduktion im industriellen Maßstab und unterstützen Betreiber, die modulare, skalierbare BSF-Technologie wie Livin Farms einsetzen.

Werden sich die Substratregeln in Zukunft ändern?

Die Branche diskutiert weiterhin über umfassendere Substratoptionen, aber bis 2025 wurden keine regulatorischen Erweiterungen umgesetzt. Die Hersteller müssen sich auf zugelassene, rückverfolgbare pflanzliche Rohstoffe und begrenzte tierische Materialien verlassen, um die Vorschriften einzuhalten.

Schlussfolgerung

Das Verständnis der EU-Substratvorschriften ist für alle, die in Europa mit der Black Soldier Fly-Technologie arbeiten, von entscheidender Bedeutung. Die Beschränkungen sind zwar strenger als in anderen Regionen, bieten jedoch einen klaren Rahmen für eine sichere und skalierbare Insektenproduktion. Durch den Einsatz der modularen und skalierbaren BSF-Technologie wird eine vorhersehbare Larvenleistung gewährleistet, und die Betreiber können die Vorschriften einhalten und gleichzeitig hochwertiges Protein für Futtermittelanwendungen produzieren.

Für einen globalen Überblick über Insekten als Futtermittel siehe die Übersicht der FAO.

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