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Bereit für die Mast
*Wenn Mast in der Europäischen Union eingesetzt wird, gibt es gesetzliche Anforderungen an die Art des Futtermittels. Insekten dürfen im Allgemeinen mit Materialien pflanzlichen Ursprungs gefüttert werden. Zu den legalen Futtermittel-Ausgangserzeugnissen gehören auch Materialien tierischen Ursprungs wie Milch, Eier und deren Erzeugnisse, Honig, ausgeschmolzene Fette oder Blutprodukte von Nicht-Wiederkäuern. Die Fütterung von Nutztieren mit anderen Schlachthof- oder Tierkörperverwertungsprodukten, Gülle oder Küchenabfällen ist jedoch verboten. Materialien, die Fleisch oder Fisch enthalten, sind in der EU als Insektenfuttermittel verboten. Bei den allgemein verwendeten Futtersubstraten handelt es sich häufig um Nebenprodukte aus der Bäckerei-, Kartoffel-, Gemüse- und Obstverarbeitungsindustrie.